Glühbirnen-Verbot
Durch die EU wurde die Produktion bzw. der Import von Glühbirnen in die EU schrittweise Verboten.
Diese Entscheidung war bzw. ist höchst umstritten und wird noch heute ausgiebig diskutiert.
Die Argumente, dass Energiesparbirnen besser für die Umwelt seien, wurden schon lange wiederlegt.
So lange LED Leuchtmittel noch nicht alle Glühlampen ersetzten können, führt kein Weg an der guten alten Glühbirne vorbei.
Einige Anbieter im Internet nutzen diese Situation aus und bieten Ihre Produkte zu horrenden Preisen an.
Händler aus dem Norden von Deutschland verlangen gar, dass eine Glühlampe mindestens 4 Euro kosten müsse.
Wir wiedersetzen uns diesem Trend und bieten nachwievor Glühlampen zu unschlagbaren Preisen an.
Folgend die Verbotsschritte für Glühbirnen im Überblick:
2009 September: Alle matten Glühbirnen
2009 September: Alle klaren Glühbirnen ab 100 Watt
2010 September: Alle klaren Glühbirnen ab 75 Watt
2011 September: Alle klaren Glühbirnen ab 60 Watt
2012 September: Alle klaren Glühbirnen
2013 September: Linestra Röhren ausgenommen Sockel S14, S15, S19
Folgend die Verbotsschritte für Halogenleuchtmittel im Überblick:
2009 September: Alle matte Halogenleuchtmittel
2009 September: klare 230V Leuchtmittel ab 75 - 500W
2010 September: klare 230V Leuchtmittel ab 60 - 500W
2011 September: klare 230V Leuchtmittel ab 40 - 500W
2012 September: klare 230V Leuchtmittel ab 25 - 500W
2016 September: klare 12V Leuchtmittel ab 20 Watt
Vermehrt werden in den letzten Jahren Industrieleuchtmittel angeboten.
Diese werden auch als Speziallampen, Sonderleuchtmittel, Ampellampen
oder Schiffahrtsleuchtmittel bezeichnet.
Anbieter müssen diese Glühbirnen beim Angebot mit dem durchgestrichenen Haus,
einem Hinweis, dass diese Leuchtmittel nicht im Haushalt eingesetzt werden
dürfen und dem Verwendungszweck versehen. Folgend ein Beispiel für ein
Leuchtmittel das durch seine Bauart Erschütterungen stand hält:
Solche Glühlampen unterscheiden sich vom Aufbau kaum von herkömmlichen Leuchtmitteln.
Unterschiede: eine stärkere Wendel, damit teilweise eine längere Lebensdauer und teilweise eine etwas verminderte Helligkeit.
Möglich ist auch eine zusätzliche Halterung des Wolframfadens.
Weitere Ausphasung konventioneller Lichtquellen
Durch die Änderung der RoHS Richtlinie wird die Produktion bzw. der Import von Leuchtstoffröhren und Halogen-Pins in die EU schrittweise verboten.Doch worum geht es genau? Die Richtlinie beschäftigt sich mit der Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen wie zum Beispiel den gefährlichen Stoff Quecksilber. Dieser Stoff ist in Leuchtstofflampen enthalten und nicht nur für den Menschen giftig. Ziel der neuen Verordnung ist aber nicht nur bestimmte Produkte vom Markt zu entfernen, sondern auch die Entwicklung von energiesparender und nachhaltiger Leuchtmittel. Im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln haben LED Leuchtmittel eine deutlich höhrere Energieeffizienz (teils bis zu 80%). Diese sind in der Anschaffung zwar teuerer, aber durch die lange Lebensdauer sowie der besseren Effizienz qualitativer.
Sie müssen deswegen die noch vorhandenen Leuchtmitteln nicht austauschen, denn bereits erworbene Lampen dürfen noch in den Betrieb genommen werden. Auch der Handel darf seine Restbestände weiterhin verkaufen. Der Fachbegriff dafür lautet ”Ausphasung”. Bitte achten Sie bei der Entsorgung von Leuchtstofflampen darauf, dass diese aufgrund ihrer Zusammensetzung mit Quecksilber als Sondermüll gelten. Sie können diese beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder im Handel abgeben.
Folgend die Verbotsschritte für Leuchtstofflampen im Überblick:
Ab 25.02.2023: Kompaktleuchtstofflampen, Kreisförmige Leuchtstofflampen
Ab 25.08.2023: Lineare Leuchtstofflampen T5 & T8
Folgend die Verbotsschritte für Halogen-Pins im Überblick:
Ab 01.09.2023: Hochvolt Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35)