Egal ob Zahnarzt, Hausarzt, Ambulanzzentrum oder kleine Privatklinik, neben einer ansprechenden Einrichtung und freundlichen Mitarbeitern spielt auch die Praxisbeleuchtung eine wichtige Rolle. Schließlich sollen sich hier nicht nur die Patienten vom ersten Augenblick an wohlfühlen, sondern vor allem auch die Fachärzte und Mitarbeiter bestmöglich ihren Tätigkeiten nachgehen können. Worauf es bei der Praxisbeleuchtung also wirklich ankommt, das verrät der folgende Artikel.
Warum ist die richtige Beleuchtung in einer Praxis so wichtig?
Für viele Patienten ist das Betreten einer Praxis mit einem fast schon belastenden Gefühl verbunden. Kein Wunder, denn wer geht schon gerne zum Arzt und freut sich auf die Behandlung beim Zahnarzt oder die Untersuchung beim Hausarzt. Um der Anspannung der Patienten bestmöglich entgegenzuwirken, kann mit der richtigen Praxisbeleuchtung für Entspannung und eine angenehme und beruhigende Atmosphäre gesorgt werden. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Natürlich steht in einer Praxis nicht nur der Patient im Mittelpunkt, sondern auch dem behandelnden Arzt sowie den vielen anderen Mitarbeitern kommt eine große Bedeutung zu. Sie sind es schließlich, die eine Praxis am Laufen halten. Und genau deshalb muss mit der richtigen Beleuchtung in der Praxis auch dafür gesorgt werden, dass alle ihre Arbeit bestmöglich erledigen können. Des Weiteren kommt noch hinzu, dass es sich bei einer Praxis in der Regel ganz offiziell um einen Arbeitsraum für medizinische Fachangestellte handelt und die Beleuchtung hier den Normierungen aus dem Arbeitsschutz nach DIN EN 12464-1 unterliegt. Diese Vorschriften regeln die Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalem oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.
Da eine Praxis aus mehreren separaten Bereichen besteht, müssen diese auch bei der Praxisbeleuchtung getrennt voneinander beachtet werden:
Praxisbeleuchtung im Empfangsbereich
Der Empfangsbereich einer Praxis besteht aus Flur und Rezeption. Hier kommt es zum ersten Kontakt mit den Patienten. Dementsprechend sollte die Beleuchtung vor allem im Flur in der Nähe des Eingangs einen besonders freundlichen und einladenden Eindruck schaffen. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz einer
LED-Deckenbeleuchtung mit warmweißem Licht gewährleistet werden. Im Bereich der Rezeption sollte vor allem auf gutes Licht für die dort am Bildschirm arbeitenden Angestellten geachtet werden. Hier können etwa richtig ausgerichtete
LED-Downlights in der Decke für die zusätzliche Helligkeit sorgen, die für klassische Bildschirmarbeitsplätze benötigt wird.
Praxisbeleuchtung im Wartebereich
Im Wartebereich einer Praxis halten sich die Patienten vor der Behandlung auf. Der Beleuchtung im Wartezimmer kommt daher weniger eine funktionelle Aufgabe zu, sondern hier steht stattdessen rein Atmosphäre im Mittelpunkt. Eine angenehme Stimmung lässt sich hier etwa mit einer Kombination von
direktem und indirektem Licht erreichen. Zudem macht hier auch der Einsatz einer dimmbaren Beleuchtung Sinn. Diese kann beispielsweise in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden auf eine niedrigere Farbtemperatur heruntergeregelt werden, während tagsüber eine höhere Farbtemperatur für neutralweißes Licht sorgt. So kann das natürliche Tageslicht besser simuliert werden, was bei Patienten für mehr Komfort sorgt. Auch der Einsatz spezieller Spots für bestimmte Bereiche, wie etwa in der Spielecke für Kinder können hier eine sinnvolle Ergänzung beim gesamten Lichtkonzept sein.
Praxisbeleuchtung im Behandlungsbereich
Der Beleuchtung im Behandlungsbereich einer Praxis kommt selbstverständlich die wichtigste Aufgabe zu. Hier erfolgt die Behandlung des Patienten durch den Arzt, weshalb in Behandlung- und Untersuchungsräumen vor allem auf die Beleuchtungsanforderungen nach DIN EN 12464-1 zu achten ist. Der Raum sollte großflächig und gleichmäßig ausgeleuchtet sein, die
Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung sollte dabei zwischen 300 und 500 Lux liegen. Einzelne Bereiche wie etwa die Behandlungsliege muss zusätzlich beleuchtet werden, wobei es gilt, Blendung zu vermeiden. Spezielle Behandlungsräume in der Augen-, Ohren- und HNO-Heilkunde, bei der Gynäkologie oder Dermatologie sowie bei der Zahnheilkunde erfordern meist zusätzlich sehr differenzierte Beleuchtungssysteme, die je nach Bedarf von einem Spezialisten zur Verfügung gestellt werden müssen.